Conditions générales de vente - PDF à télécharger
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1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Bayreuther Festspiele GmbH (nachfolgend: BF) und dem Kartenerwerber bzw. den Besuchern der Aufführungen der
Richard-Wagner-Festspiele 2013.
1.2. Mit der Bestellung von Eintrittskarten für die Bayreuther Festspiele erkennt der Besteller diese „Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Bayreuther Festspiele 2013“ als
verbindlich für sich und alle Besucher der Aufführungen an, die von ihm aufgrund seiner Kartenbestellung Karten erhalten. Mit dem Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages und dem Erwerb
einer/mehrerer Eintrittskarte/-n gelten diese Bedingungen als vereinbart.
2.1. Die Eintrittskarten einer Aufführung sind unterschiedlichen Preiskategorien zugeordnet. Pro Aufführung können Eintrittskarten unterschiedlicher Preiskategorien bestellt werden. Die
Kartenpreise können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
2.2. Zusätzlich zum Kartenpreis fallen pro Bestellvorgang (Rechnung) eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro sowie pro in Rechnung gestellter Eintrittskarte eine Gebühr in Höhe von jeweils
1,50 Euro an (pro Eintrittskarte „Der Ring des Nibelungen“ 4x 1,50 Euro). Eine Zusatzgebühr entsteht bei Kreditkartenzahlung in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages (Ziffer 3.3.).
2.3. Ermäßigungen werden nicht gewährt.
2.4. Programmhefte und sonstige Leistungen sind nicht im Kartenpreis inbegriffen.
3.1. Zahlungen sind erst nach erfolgter Rechnungsstellung durch die BF innerhalb der dort aufgeführten Frist vorzunehmen.
3.2. Zur Bezahlung der Eintrittskarten stehen ausschließlich folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Sofortzahlung per Überweisung auf eines der Konten der BF
- Sofortzahlung per Kreditkartenzahlung: VISA und MasterCard
3.3. Bei Kreditkartenzahlung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages erhoben.
4.1. Kartenbestellungen werden nur schriftlich (Ziffer 5.) oder per Internet (Ziffer 6.) angenommen.
4.2. Die Bearbeitung der Kartenbestellungen für die Bayreuther Festspiele 2013 beginnt ab dem 20.10.2012. Bestellungen sind so aufzugeben, dass sie bis spätestens 20.10.2012 vorliegen bzw. auf
dem Server der BF eingegangen sind.
4.3. Für die einzelnen Aufführungen ist die Bestellung von Eintrittskarten nur nach Sitzplatzkategorien möglich. Die Auswahl konkreter Sitzplätze ist ausgeschlossen. Mehrere Eintrittskarten
derselben Veranstaltung werden soweit verfügbar nebeneinanderliegend abgegeben; ein Anspruch des Kartenbestellers auf nebeneinanderliegende Sitzplätze besteht nicht.
4.4. Eingegangene Bestellungen werden unabhängig von der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Bearbeitung der Kartenbestellungen erfolgt unter Berücksichtigung vorausgegangener Wartezeiten.
Die der Kartenbestellung 2013 vorausgegangenen und aufgrund eines Nachfrageüberhangs unberücksichtigt gebliebenen Kartenbestellungen von Vorjahren werden dabei als Wartezeit angerechnet, soweit
die Kartenbestellungen jährlich aufeinanderfolgend bei den Bayreuther Festspielen eingegangen sind.
4.5. Wenn nach Berücksichtigung der Wartezeiten gemäß Ziffer 4.4. die Anzahl der bestellten Karten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Preiskontingente nicht gedeckt werden kann, kann die
Abgabe der Karten für die jeweilige Aufführung je Bestellung begrenzt werden. Sofern verfügbar behält es sich das Kartenbüro der BF vor, alternativ andere, einer anderen Preiskategorie
zugeordnete Plätze anzubieten.
4.6. Von den Regelungen der Ziffern 4.1., 4.2. und 4.4. ist die Aufführung Rheingold IV am 10.08.2013 ausgenommen. Diesbezügliche Kartenbestellungen werden ab dem 10.10.2012 ab 18.00 Uhr nur per
Internet angenommen. Eingehende Online-Bestellungen für die Aufführung Rheingold IV werden ausschließlich nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet („first come – first
serve“).
4.7. Mit der Annahme des übermittelten Angebots (Ziffern 5.3. bzw. 5.4., 6.3. und 6.4.) und dem damit einhergehenden Erwerb einer oder mehrerer Eintrittskarten kommt ein schuldrechtlicher
Veranstaltungsbesuchsvertrag zwischen dem Kartenbesteller und der BF zustande, kraft dessen sich die Übertragung von Eintrittskarten nicht nach sachenrechtlichen Grundsätzen, sondern nach
Forderungsrecht richtet.
4.8. Können dem Kartenbesteller keine Eintrittskarten zugeteilt werden, erhält dieser keine gesonderte Absage. Hat der Kartenbesteller bis 31.03.2013 keine Rechnung erhalten, ist grundsätzlich
von der Erfolglosigkeit der Bestellung auszugehen.
5.1. Schriftliche Bestellungen sind zu richten an: Bayreuther Festspiele GmbH, Kartenbüro, Postfach 10 02 62, 95402 Bayreuth
5.2. Für schriftliche Bestellungen ist grundsätzlich das Bestellformular der BF zu verwenden. Freihändige schriftliche Bestellungen können nur dann bearbeitet werden, wenn diese alle für die
Bearbeitung erforderlichen Daten und Informationen enthalten. Die BF ist in diesem Falle nicht zu klärenden Rückfragen verpflichtet.
5.3. Mit der im Kartenbüro der BF eingegangenen schriftlichen Bestellung gibt der Kartenbesteller eine verbindliche kostenpflichtige Bestellung gegenüber der BF und ein verbindliches Angebot auf
Abschluss eines schuldrechtlichen Veranstaltungsbesuchsvertrages ab. Die Rechnungsstellung gilt als Annahme dieses Angebots und als verbindliche Zusage über die in ihr aufgeführten Karten. Dies
gilt auch im Falle von in Rechnung gestellten Karten aufgrund einer etwaigen Alternativbestellung des Kartenbestellers, die als Alternativangebot des Bestellers gilt. Die Gutschrift über den
Rechnungsbetrag mittels der zur Verfügung gestellten Zahlungsweisen muss dem Kartenbüro der BF innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist vorliegen. Andernfalls können die Eintrittskarten
anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch des Bestellers auf Zuteilung anderer Eintrittskarten besteht in diesem Falle nicht. Schadensersatzansprüche des Kartenbestellers sind in jedem Falle
ausgeschlossen.
5.4. Weichen die in der Rechnung aufgeführten Eintrittskarten von der übermittelten Kartenbestellung (einschließlich etwaiger Alternativen) ab, gilt dies als neues, an den Kartenbesteller
gerichtetes Angebot, diese Karten zu erwerben und einen schuldrechtlichen Veranstaltungsbesuchsvertrag abzuschließen. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages innerhalb der auf der Rechnung
angegebenen Frist gilt als verbindliche Annahme dieses Angebots. Die Sätze 4 bis 7 der vorstehenden Ziffer 5.3. gelten entsprechend.
6.1. Online-Bestellungen sind mit Ausnahme der Aufführung Rheingold IV am 10.08.2013 ab dem 15.09.2012 unter www.bayreuther-festspiele.de möglich. Online-Bestellungen für die Aufführung Rheingold
IV werden ab dem 10.10.2012 ab 18.00 Uhr ausschließlich per Internet angenommen.
6.2. Die Bezahlung von Eintrittskarten im Wege des Online-Bestellverfahrens ist unter Geltung von Ziffer 3. per Überweisung und per Kreditkarte möglich.
6.3. Durch den bestätigenden Abschluss des Bestellvorgangs durch Anklicken des Buttons „verbindlich zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kartenbesteller eine verbindliche
kostenpflichtige Bestellung gegenüber der Bayreuther Festspiele GmbH und ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines schuldrechtlichen Veranstaltungsbesuchsvertrages ab. Die Regelungen der
Ziffer 5.3. Sätze 2 bis 7 sowie der Ziffer 5.4. gelten entsprechend.
6.4. Bei einer Online-Bestellung der Aufführung Rheingold IV am 10.08.2013 (Ziffer 4.6.) können max. 4 Karten pro Besteller bestellt werden. Dem Besteller werden mit dem Online-Warenkorb und
damit vor Abschluss des Bestellvorgangs entsprechend der Kartenanzahl und Sitzplatzkategorie(n) konkrete Sitzplätze in Vorschlag gebracht, soweit diese für die jeweilige Bestellung verfügbar
sind. Der Inhalt des Online-Warenkorbs ist beginnend mit dem ersten Warenkorbeintrag für 30 Minuten reserviert. Wird der Bestellvorgang nicht innerhalb dieser Zeitspanne erfolgreich
abgeschlossen, wird der gesamte Warenkorbeintrag gelöscht und der Bestellvorgang abgebrochen. Für die Bestellabsendung gilt die Regelung der Ziffer 6.3. Satz 1 entsprechend. Der Vertrag kommt mit
der Zusage der BF über die bestellten Karten im Anschluss an die Klärung der Zahlungsmodalitäten zustande. Die Zusage über die erfolgreiche Bestellung der Karten wird dem Besteller zudem per
E-Mail bestätigt. Die Regelungen der Ziffer 5.3 Sätze 4 bis 7 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass im Falle der Bezahlung mittels Kreditkarte die Gutschrift nicht binnen einer in der
Rechnung angegebenen Frist, sondern innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsschluss vorliegen muss.
6.5. Das Online-Bestellverfahren als solches sowie der konkrete Kartenbestellvorgang selbst können zu jedem Zeitpunkt durch die BF eingestellt oder auch gänzlich abgebrochen werden, wenn eine
ordnungsgemäße oder rechtmäßige Durchführung des Bestellvorgangs nicht mehr möglich ist. Dies gilt insbesondere in den Fällen auftretender technischer Schwierigkeiten (Hard- und Softwarefehler,
Computerviren, Serverprobleme etc.), externer Manipulationen oder Manipulationsversuche und/oder fehlender rechtlicher Voraussetzungen.
7.1. Eintrittskarten eines Bestellvorgangs werden auf den Namen des Kartenbestellers personalisiert.
7.2. Die Eintrittskarten werden nach vollständiger Bezahlung per Einschreiben (Inland), per Einschreiben mit Rückschein (Ausland) auf Gefahr des Bestellers an die angegebene Versandadresse
verschickt.
7.3. Datum, Zeit und Vorstellung auf den zugeteilten und übersandten Eintrittskarten sind nach Erhalt zu überprüfen. Etwaige Fehler im Vergleich zur Bestellung bzw. Rechnung sind unverzüglich
gegenüber der BF anzuzeigen.
8.1. Bezahlte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
8.2. Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Aufführungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
8.3. Bei Aufführungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er
nicht binnen zwei Wochen nach der betreffenden Aufführung gegenüber der BF geltend gemacht wird.
8.4. Bei einer Absage einer Aufführung, noch bevor diese begonnen hat, werden die vom Aufführungsausfall betroffenen Eintrittskarten gegen Rückerstattung des Eintrittspreises einschließlich der
Gebühr in Höhe von 1,50 Euro pro Karte (pro Eintrittskarte „Der Ring des Nibelungen“ 4x 1,50 Euro), jedoch ohne die Bearbeitungsgebühr, zurückgenommen. Der Rückerstattungsanspruch
erlischt, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach der betreffenden Aufführung gegenüber der BF geltend gemacht wird.
8.5. Im Falle der Ziffern 8.3. und 8.4. sind weitergehende Ansprüche des Bestellers bzw. Karteninhabers ausgeschlossen.
9.1. Bei Verlust einer Eintrittskarte kann bis 30 Minuten vor Beginn der Aufführung, für die die Eintrittskarte verloren gegangen ist, im Kartenbüro der BF einmalig die Ausstellung einer
Ersatzkarte beantragt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist und/oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde und letztlich verloren gegangen ist. Die Ersatzkarte
(Duplikat) wird für den Besucher im Kartenbüro der BF hinterlegt und kann grundsätzlich nur durch den namentlichen Karteninhaber, auf den die Karte/-n registriert ist/sind, unter Vorlage eines
Lichtbildausweises abgeholt werden.
9.2. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der
Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes oder Rückerstattung des Kaufpreises. Die BF ist nicht verpflichtet,
nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte rechtmäßiger Besitzer derselben ist.
10.1. Die BF werden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, vom Freistaat Bayern, von der Stadt Bayreuth, der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V. sowie vom Bezirk
Oberfranken gefördert. Sie fühlen sich einer ausgewogenen und angemessenen Preispolitik verpflichtet und sind um Verteilungsgerechtigkeit bemüht.
10.2. Der Kartenbesteller erklärt durch die Akzeptanz dieser Bedingungen, die Eintrittskarten ausschließlich zur privaten Nutzung zu erwerben.
10.3. Die gewerbsmäßige und/oder kommerzielle Weiterveräußerung von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, die BF hat ihre vorherige Zustimmung schriftlich erteilt (Abtretungsverbot).
10.4. Es ist untersagt, Eintrittskarten zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Reisepaketes weiterzugeben oder zu
verwenden, es sei denn, die BF hat ihre vorherige Zustimmung schriftlich erteilt.
10.5. Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleibt die Weiterveräußerung oder die Weitergabe ohne Gewinnerzielungsabsicht.
10.6. Die BF kann die Abgabe von Eintrittskarten an solche Personen verweigern, die ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung gewerbsmäßig oder kommerziell mit Karten handeln oder die solchen
Personen solche Karten zugänglich machen.
10.7. Die BF haftet nicht für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.
11.1. Nur die offiziell von der BF herausgegebenen Publikationen, die von der BF betriebene Webseite (www.bayreuther-festspiele.de) sowie die Eintrittskarten selbst enthalten verbindliche Daten
(Datum und Anfangszeiten) der Aufführungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die BF keine Gewähr.
11.2. Nach Beginn der Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer offiziellen Pause in den
Zuschauerraum eingelassen werden. Mit Beginn der Vorstellung erlischt der Anspruch auf den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Platz.
12.1. Die BF übt im Festspielhaus Bayreuth das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen.
Insbesondere können Besucher aus Aufführungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die
Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Aufführung stören oder andere Besucher belästigen wird.
Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
12.2. Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann die BF entweder den
Differenzbetrag erheben oder auch den Besucher des Platzes oder auch der Aufführung verweisen.
12.3. Das private Anbieten und die Weiterveräußerung von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des Festspielhauses Bayreuth sind untersagt.
12.4. Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
12.5. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
12.6. In allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Festspielhauses Bayreuth besteht Rauchverbot.
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist – nicht zuletzt auch aus urheberrechtlichen Gründen – untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Ziffer 12.1. nach sich ziehen.
14.1. Im Falle einer Aufzeichnung einer Aufführung kann der Zuschauer als Teil des Publikums im Bild erscheinen. Auch szenenbedingte Spiegelbilder sind möglich. Der Zuschauer stimmt der
inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Verwertung dieser Aufzeichnungen vorbehaltlos zu. Ansprüche, auch vergütungstechnischer Art, des betroffenen Zuschauers werden hierdurch nicht
begründet.
14.2. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. durch den Besuch einer Aufführung erklärt der Besucher ferner sein Einverständnis, dass die BF oder von ihr beauftragte oder autorisierte Dritte
Fotoaufnahmen des Besuchers, die diesen als Besucher der Aufführung erkennen lassen, anfertigt, vervielfältigt sowie inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt verwertet. Ansprüche, auch
vergütungstechnischer Art, des betroffenen Zuschauers werden hierdurch nicht begründet.
Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände des Festspielhauses Bayreuth erleidet, haften die BF, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
16.1. Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung, Durchführung des Vertrages und Abwicklung der Bestellung erforderlichen Umfang
erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
16.2. Der Kartenerwerber stimmt mit der verbindlichen Kartenbestellung der Speicherung und der wie in vorstehender Regelung bezeichneten Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Diese Zustimmung
kann jederzeit gegenüber der BF widerrufen werden.
Für den Fall, dass Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, wird deren Wirksamkeit im Übrigen hiervon nicht
berührt. Eine unwirksame Klausel oder Teilklausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.
Stand: 20.08.2012
gez.
Eva Wagner-Pasquier, Katharina Wagner
Geschäftsführerinnen
Bayreuther Festspiele GmbH