Kartenbestellung für die Bayreuther Festspiele 2019
Die nächsten Bayreuther Festspiele finden vom 25. Juli bis einschließlich 28. August 2019 statt. Nachdem es 2018 erstmals 32 ausverkaufte Aufführungen gab, wird auch im kommenden Jahr die gleiche Anzahl Aufführungen angeboten. Die Interessenten können wählen zwischen fünf Werken: „Tannhäuser“ (Neuinszenierung), „Lohengrin“, „Die Meistersinger von Nürnberg“ und letztmals „Parsifal“ sowie „Tristan und Isolde“.
Ab 7. September wird die Online-Bestellmöglichkeit für Festspielkarten 2019 auf der Website der Bayreuther Festspiele freigeschaltet sein. Da ab November 2018 die Bearbeitung der Kartenwünsche beginnen wird, sollten die Online-Bestellungen bis spätestens 31. Oktober 2018 eingegangen sein. Die Unterlagen für eine schriftliche Bestellung werden im September versandt, der vollständig ausgefüllte Bestellschein sollte bis spätestens 16. Oktober 2018 an die Bayreuther Festspiele zurückgesandt worden sein.
Um oft mehrjährige Wartezeiten zu verkürzen und die Kartenbestellung zu vereinfachen, wird es ab 2019 einen neuen Saalplan geben, der die Plätze im Festspielhaus übersichtlicher als bisher in nur noch 11 Preis- und Platzkategorien ordnet (bisher gab es über 20 verschiedene Preis- und mehr als 40 unterschiedliche Platzkategorien). Da die Bayreuther Festspiele infolge der weiterhin sehr großen Kartennachfrage möglichst zahlreichen Interessenten aus dem In- und Ausland den Besuch ermöglichen wollen, bleibt die Anzahl der Karten weiterhin limitiert, die pro Aufführung und Besteller erworben werden können.
Die eingehenden Kartenbestellungen werden im Standardverfahren grundsätzlich papierlos verarbeitet. Allerdings kann der Besteller 2019 neben Karten zum Selbstausdrucken (Print-at-home-Tickets) auch gegebenenfalls Karten in Papierform (Hardcopy-Tickets) erhalten. Nach den positiven Erfahrungen, die die Festspiele 2018 mit der Personalisierung der Print-at-home-Tickets sammeln konnten und im Zuge der Gleichbehandlung aller Karteninhaber sind ab 2019 auch die Hardcopy-Tickets vom Käufer mit dem Namen des Benutzers zu personalisieren.
Zwar konnten nicht zuletzt infolge der Karten-Personalisierung die Aktivitäten auf dem so genannten Schwarzmarkt weiter deutlich eingedämmt werden, jedoch sehen sich die Festspiele leider gezwungen, in festgestellten Fällen des nicht gestatteten Kartenweiterverkaufs mit eindeutiger Gewinnerzielungsabsicht entsprechende rechtliche Schritte zu unternehmen.