Vor jedem Vorstellungsbesuch ist als Teil des diesjährigen Hygienekonzepts eine Registrierung erforderlich, bei der folgende Unterlagen vorzulegen sind und die bis zu einer Stunde vor Vorstellungsbeginn abgeschlossen sein muss:
Ein Nachweis über
- eine genesene Corona-Infektion, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder
- eine vollständige Impfung mit Impfstoffen, die in der EU zugelassen sind (mindestens 14 Tage nach der Zweitimpfung) oder
- einen tagesaktuellen PCR- oder Antigentest. Gäste können auch mit einem tagesaktuellen Testergebnis aus ihrem Heimatort anreisen.
Die jeweiligen Nachweise müssen im Original in deutscher oder englischer Sprache vorliegen.
Weiterhin sind vorzuweisen
- das Ticket für die Vorstellung sowie
- ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Jeder Besucher muss persönlich erscheinen, da der Akkreditierungsprozess mit dem Anlegen eines Einlassbändchens abgeschlossen wird. Ohne Registrierung bis eine Stunde vor Vorstellungsbeginn mit allen erforderlichen Unterlagen ist es nicht möglich, eine Aufführung der Bayreuther Festspiele zu besuchen.
Es wird ein Registrierungszentrum und ein kleines Testzentrum auf dem Gelände des Freiluftbades geben, das an die Festspielparkplätze angrenzt (An der Bürgerreuth 8, 95445 Bayreuth). Das Registrierungs- und Testzentrum öffnet vier Stunden vor Vorstellungsbeginn, für die notwendige Registrierung zu „Rheingold – Immer noch Loge“ ab 9:30 Uhr. Zusätzlich wird es einen Counter in den Räumen der Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH (Opernstraße 22, 95444 Bayreuth; öffnet sieben Stunden vor und schließt eine Stunde vor Vorstellungsbeginn) und im Kassenbereich des Richard Wagner Museums (Haus Wahnfried; Richard-Wagner-Straße 48, 95444 Bayreuth; Mo-So von 10–17 Uhr) geben.
Ein Nacheinlass nach Vorstellungsbeginn ist ausgeschlossen. Wir empfehlen allen Festspielbesucherinnen und Festspielbesuchern dringend, entsprechend mehr Zeit für den Registrierungsprozess einzuplanen und den Registrierungsprozess bis eine Stunde vor Vorstellungsbeginn abzuschließen.
Folgende Gegenstände können nicht in das Festspielhaus mitgenommen werden:
- Rucksäcke und Taschen, die ein DIN A4-Format überschreiten,
- sperrige, spitze und scharfe Gegenstände,
- Gegenstände, die dem deutschen Waffengesetz unterliegen,
- Sitzkissen,
- Getränkeflaschen und sonstige Flüssigkeitsbehältnisse sowie
- Regenschirme, die zusammengeklappt eine Gesamtlänge von 30 cm überschreiten.
Coronabedingt stehen in diesem Jahr im Festspielhaus keine Garderoben zur Verfügung, einen Sitzkissenverleih wird es nicht geben. Das Fächern während der Aufführungen ist untersagt.
Bei allen Vorgängen (Registrierung, Einlass), auf allen Verkehrswegen im Festspielhaus, auf den Sitzplätzen im Saal während der Vorstellung, in den Sanitäranlagen im Außenbereich und sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Ausnahmen z.B. in Form von Attesten können nicht akzeptiert werden. Das Foyer steht coronabedingt vor den Vorstellungen und in den Pausen nicht zum Aufenthalt zur Verfügung. Die Besuchertoiletten im Festspielhaus können in diesem Jahr nicht benutzt werden, im Außenbereich des Festspielhauses wird eine ausreichende Anzahl an Besuchertoiletten zur Verfügung stehen.