Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Soforterwerb („Online-Soforterwerb-Tickets“)
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Bayreuther Festspiele GmbH für den Online-Sofort-Erwerb (sog. Online-Sofortkauf-Tickets) sowie für die Aufführungen der Richard-Wagner-Festspiele 2025
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Bayreuther Festspiele GmbH (nachfolgend: BF) und dem/der Kartenerwerber/-in (nachfolgend auch: Erwerber) und den Besucherinnen und Besuchern der Aufführungen der Richard-Wagner-Festspiele 2025.
1.2. Mit dem Erwerb von Eintrittskarten für die Bayreuther Festspiele erkennt der Erwerber diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Bayreuther Festspiele 2025 (Version „Online-Sofort Erwerb“) als verbindlich für sich und alle Besucher der Aufführungen an, die von ihm aufgrund seines Kartenerwerbs Karten zur persönlichen Nutzung erhalten. Mit dem Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages und dem Erwerb einer/mehrere Eintrittskarten/-n gelten diese Bedingungen als vereinbart.
1.3. Wenn der Erwerber eine oder mehrere Eintrittskarten (auch) für einen Dritten (Begleitperson) erwirbt, hat der Erwerber die Begleitperson auf die Geltung und den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die notwendige Weitergabe von Angaben an die BF nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hinzuweisen, wobei die Begleitperson bzw. Besucher, die vom Erwerber aufgrund seiner Kartenbestellung Karten zur persönlichen Nutzung erhalten, sich durch die Übernahme und die Nutzung der Eintrittskarte mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen ihm und der BF einverstanden erklärt.
2. Eintrittspreise und Gebühren
2.1. Die Eintrittskarten einer Aufführung sind unterschiedlichen Preiskategorien zugeordnet. Für eine Aufführung können Eintrittskarten unterschiedlicher Preiskategorien bestellt werden. Die Kartenpreise können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
2.2. Zusätzlich zum Kartenpreis fällt pro verkauftem Platz eine Gebühr in Höhe von jeweils 6,00 Euro an; im Falle einer Eintrittskarte „Der Ring des Nibelungen“ pro Platz 4x 6,00 Euro.
2.3. Ermäßigungen werden nicht gewährt.
2.4. Programmhefte und sonstige Leistungen sind nicht im Kartenpreis inbegriffen.
2.5. Die Eintrittskarten für die Aufführungen der Bayreuther Festspiele sind gemäß § 4 Nr. 20 a) Satz 2 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.
2a. Eintrittskarten mit AR-Brillen-Nutzung für Parsifal-Aufführungen
2a.1. Die Aufführungen der Opernproduktion „Parsifal“ in der Inszenierung von Jay Scheib (Opernneuproduktion der Bayreuther Festspiele 2023) werden unter Verwendung von Extended Reality (xR)-Technologien dargeboten. Die hierdurch erzeugten 3D-Effekte, bei denen es sich um digitale Zusatzelemente handelt, die mit dem Bühnenbild verschmelzen und durch diese Illusion den optischen Gesamteindruck verstärken, sind nur für solche Zuschauer sichtbar, die während der Aufführung eine spezielle sog. „Augmented Reality“ (AR)-Brille tragen. Für alle übrigen Besucher handelt es sich um eine konventionelle Opernproduktion.
2a.2. Die Verwendung von AR-Technologien in den Parsifal-Aufführungen haben experimentellen Charakter. Für jede Aufführung der Opernproduktion „Parsifal“ stehen 330 Sitzplätze zur Verfügung, die mit einer AR-Brille ausgestattet sind. Eintrittskarten für diese Sitzplätze können nur in den Preiskategorien bestellt werden, die in der Preisliste mit der Endung „-AR“ versehen sind. Es handelt sich dabei um Sitzplätze der jeweils 1. Reihe in der Loge, Galerie und im Balkon sowie um Sitzplätze in den letzten Reihen des Parketts.
2a.3. In dem laut Preisleiste in den Kategorien „-AR“ ausgewiesenen Kartenpreis ist die Gestellung der AR-Brille und der dazugehörige technische Support enthalten.
2a.4. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte der Preiskategorien mit der Endung „-AR“ erlangt der Erwerber kein Eigentum an der AR-Brille. Der Erwerb einer solchen Karte ermöglicht lediglich die Nutzung der AR-Brille während der Vorstellung.
2a.5. Der Zuschauer erhält am Aufführungstag eine technische Einweisung und findet seine AR-Brille, die mittels des Datenübertragungskabels fest mit dem Sitzplatz verbunden ist, betriebsbereit an seinem Platz. Sie verbleibt auch in den Pausen und nach Ende der Aufführung am Platz.
2a.6. Die AR-Brille, die der Bauart nach einer Sport-Sonnenbrille gleicht, ist mit einer normalen Brille nicht kompatibel. Für Zuschauer mit Sehhilfen können in die AR-Brille auf Wunsch und unter Angabe der Dioptrien Stärke spezielle Linsen eingesetzt werden. Über dieses Prozedere wird der Kartenerwerber im Vorfeld des Festspielbesuchs durch einen Flyer und/oder ein Video auf der Website informiert.
2a.7. Im Falle der Nichtnutzbarkeit der AR-Brille aufgrund eines technischen Defekts oder im Falle von erheblichen Funktionsstörungen wird dem Besucher die Differenz zwischen dem bezahlten Kartenpreis und dem Kartenpreis der entsprechenden Preiskategorie ohne AR-Brillen-Nutzung erstattet.
3.Übermittlung der Rechnung und Zahlungsbedingungen
3.1. Im Online-Soforterwerb Verfahren werden Rechnungen ausschließlich elektronisch im Sinne des § 14 Abs. 1 Sätze 7 und 8 Umsatzsteuergesetz zur Verfügung gestellt; eine Übermittlung der Rechnung in Papierform erfolgt nicht. Nach erfolgreich abgeschlossenem Zahlungsvorgang (5.7., 5.8.) stehen Rechnungen unter www.bayreuther-festspiele.de im persönlichen Log-in-Bereich des Erwerbers („Meine Festspiele“) zur Einsicht, zum Herunterladen und Ausdruck bereit. Der Erwerber wird über die Bereitstellung der Rechnung per E-Mail informiert.
3.2. Zahlungen sind nur in Euro vorzunehmen.
3.3. Zur Bezahlung stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Sofortzahlung per Kreditkartenzahlung: VISA, Mastercard® und American Express
- Sofortzahlung per PayPal
- Verrechnung mit bestehenden Guthaben aus stornierten Rechnungen für Eintrittskarten der Festspielsaison 2020, ggf. mit Aufzahlung
- Zahlung per Apple Pay und Google Pay
4. Allgemeine Erwerbsbedingungen
4.1. Der Erwerber muss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
4.2. Bei den Bayreuther Festspielen 2025 wird ein Teil der Eintrittskarten für Bestellungen unter Berücksichtigung bestimmter Sachkriterien, hierbei insbesondere vorausgegangener Wartezeiten, ein anderer Teil unabhängig von weiteren Kriterien im Wege des „first-come, first-serve“-Prinzips vergeben, sog. Online-Soforterwerb-Tickets. Der Erwerb letzterer richtet sich nach diesen vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Soforterwerb-Tickets. Der Erwerb von Eintrittskarten im Wege von Online-Bestellungen und schriftlichen Bestellungen richtet sich hingegen nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Bestellungen und schriftliche Bestellungen”.
4.3. Online-Soforterwerb-Tickets (4.2.) können per Saalplan- oder Bestplatzbuchung ausschließlich per Internet unter www.bayreuther-festspiele.de nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erworben werden.
4.4. Für die Einrichtung eines Kundenkontos durch Registrierung und Verifizierung (5.3.), welche Voraussetzungen für den Online-Soforterwerb ist, ist die Angabe einer gültigen Postanschrift, einer verifizierten E-Mail-Adresse und Telefonnummer verpflichtend. Bei Angabe einer beruflichen E-Mail-Adresse trägt der Erwerber selbst dafür Sorge, dass die private Verwendung der beruflich zur Verfügung gestellten E-Mail-Adresse zum Zwecke der weiteren Bearbeitung und Abwicklung der Bestellung gestattet ist.
4.5. Im Wege des Online-Soforterwerb können unabhängig von der Anzahl der Online-Soforterwerb Vorgänge eines Erwerbers pro Erwerber insgesamt bis zu 18 Eintrittskarten, jedoch pro gespieltes Werk bis zu 6 Eintrittskarten. Hierbei können pro Werk in den Kategorien G1- G4, E3-E6 sowie C6-C7maximal 2 Karten, für eine Aufführung erworben werden. Der RING-Zyklus wird als eine Karte gezählt.
4.6. Die Aufführungen der Tetralogie Der Ring des Nibelungen, bestehend aus den Einzelwerken Das Rheingold, Die Walküre, Siegfried und Götterdämmerung, können sowohl geschlossen im gesamten Zyklus, als auch in dem von BF bereitgestellten Umfang einzeln bestellt werden.
4.7. Online-„Bestellungen“ für Online-Soforterwerb-Tickets werden ausschließlich nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet („first-come, first-serve“).
4.8. Mit der Annahme des übermittelten Angebots (5.7.) und dem damit einhergehenden Erwerb einer oder mehrerer Eintrittskarten kommt ein schuldrechtlicher Veranstaltungsbesuchsvertrag zwischen dem Erwerber und der BF zustande, kraft dessen sich die Übertragung von Eintrittskarten nicht nach sachenrechtlichen Grundsätzen, sondern nach Forderungsrecht richtet.
4.9. Rollstuhlplätze nebst Plätzen für Begleitpersonen können im Rahmen des Online-Soforterwerb nicht erworben werden. Rollstuhlplätze nebst Plätzen für Begleitpersonen können nur direkt im Kartenbüro der Bayreuther Festspiele erfragt werden.
5. Online-Erwerb sog. Online-Sofortkauf-Tickets
5.1. Online-Soforterwerb-Tickets können ab dem 01.12.2024 ab 14:00 Uhr CET (UTC+1) ausschließlich per Internet unter www.bayreuther-festspiele.de erworben werden.
5.2. Die Teilnahme am Online-Soforterwerb erfordert eine Registrierung und Verifizierung des Kundenkontos, welche unter www.bayreuther-festspiele.de vorgenommen werden kann.
5.3. Aufgrund der großen Nachfrage nach sog. Online-Soforterwerb-Tickets und zahlreichen gleichzeitigen Bestellversuchen insbesondere am Tag der Freischaltung (5.1.) ist der Log-in-Maske des Ticket-Shops unter www.bayreuther-festspiele.de zum Zwecke der Umsetzung des sog. „first-come, first-serve“-Prinzips (4.2.) eine Warteschlange vorgeschaltet, die der Erwerber durch Aufrufen der Internetseite www.bayreuther-festspiele.de in Gang setzt und durch Schließen des Browserfensters jederzeit abbrechen kann. Durch letztere Handlung verliert der Erwerber seine Warteposition. Während der Warteschlange wird dem Erwerber mittels eines sog. Fortschrittsbalkens sein Vorrücken in der Warteschlange unter Berücksichtigung der aktuellen Anzahl der vor ihm wartenden Erwerber ausgehend vom Zustand des Seitenaufrufs prozentual visualisiert sowie mittels einer Ampel die freien Kapazitäten der einzelnen zur Bestellung stehenden Werke ohne Berücksichtigung der Preiskategorien und konkreten Aufführungsterminen informatorisch angezeigt. Während der Warteschlange angezeigte Hinweise sind zur Aufrechterhaltung der Warteposition zu beachten. Nach absolvierter Wartezeit wird der Erwerber aufgefordert, den Ticket-Shop durch Eingabe seiner verifizierten Zugangsdaten (Kundennummer oder E-Mail-Adresse sowie Kennwort) (5.3.) zu betreten. Hierfür hat der Erwerber 10 Minuten Zeit („Timeout“). Nach dem Timeout ist ein erneuter Log-in-Versuch erst nach erneut absolvierter Wartezeit möglich.
5.4. Für die einzelnen Aufführungen, für die Eintrittskarten im Wege des Online-Soforterwerbs zur Verfügung stehen, können Eintrittskarten im Rahmen noch vorhandener Kapazitäten unter Berücksichtigung der mengenmäßigen Abgabebegrenzung (4.5.) ausgewählt werden. Mit dem Warenkorb werden dem Erwerber neben den von ihm ausgewählten Sitzplätzen der jeweiligen Aufführungen auch die jeweiligen Karteneinzelpreise sowie der Gesamtpreis angezeigt. Der Inhalt des Online-Warenkorbs ist beginnend mit dem ersten Warenkorbeintrag für 30 Minuten reserviert. Wird der Vorgang (einschließlich der Zahlungsmodalitäten) nicht innerhalb dieser Zeitspanne erfolgreich abgeschlossen, wird der gesamte Warenkorbeintrag gelöscht und der Vorgang abgebrochen. Der Erwerber hat die Möglichkeit, einzelne im Warenkorb angezeigte Eintrittskarten einzelplatzbezogen durch Klick auf das diesbezüglich in einer roten Schaltfläche angezeigte Mülleimersymbol aus dem Warenkorb zu löschen. Aus dem Warenkorb gelöschte Eintrittskarten werden unmittelbar wieder dem Verkauf zugeleitet und können dem Warenkorb nur dann wieder zugeführt werden, wenn diese zwischenzeitlich von keinem anderen Erwerber ausgewählt oder erworben wurden.
5.5. Ausgehend vom Warenkorb (5.4.) kann der Erwerber entweder – soweit noch Eintrittskarten verfügbar sind und die Abgabebeschränkung (4.5.) gewahrt ist – weitere Eintrittskarten auswählen und in den Warenkorb legen oder den Bestellvorgang bezüglich der bereits im Warenkorb befindlichen Eintrittskarten fortsetzen. Letzteres erreicht der Erwerber durch Anklicken der Schaltfläche „Zur Kasse gehen“. In der daraufhin angezeigten Zusammenfassung werden dem Erwerber die hinterlegten Adressdaten, eine Auflistung aller Tickets aus dem Warenkorb, anfallende Gebühren und der anfallende Gesamtbetrag angezeigt. Nachstehend hat der Erwerber eine Auswahl hinsichtlich der gewünschten Zahlungsart zu treffen, um den Bestellvorgang fortsetzen und zum Abschluss bringen zu können. Die Fortsetzung des Bestellvorgangs führt der Besteller durch Anklicken der Schaltfläche „Verbindlich zahlungspflichtig kaufen“ herbei. Mit der Vornahme der Zahlung ist der Bestellvorgang abgeschlossen.
5.6. Durch Anklicken der Schaltfläche „Verbindlich zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Erwerber eine verbindliche kostenpflichtige Bestellung gegenüber der Bayreuther Festspiele GmbH und ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines schuldrechtlichen Veranstaltungsbesuchsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Zusage der BF über die bestellten Karten zustande, die dem Erwerber im Anschluss an die Klärung der Zahlungsmodalitäten (5.8.) angezeigt wird. Die Zusage über den erfolgreichen Erwerb der Karten wird dem Erwerber zudem per E-Mail bestätigt.
5.7. Die Bezahlung der Eintrittskarten hat unter Geltung von Ziffer 3. am Ende des Bestellvorgangs nach Maßgabe der Anweisungen des vom Erwerber gewählten Zahlungsanbieters zu erfolgen. Die entsprechenden Aufforderungen erhält der Erwerber im Anschluss an das Anklicken der Schaltfläche „Verbindlich zahlungspflichtig bestellen“.
5.8. Der Erwerber ist für die Richtigkeit der von ihm im Bestellvorgang angegebenen Daten selbst verantwortlich. Dies gilt für die Bestellung als solche (Auswahl der Aufführungen, Anzahl der Karten, etc.) und für die persönlichen Angaben (Adresse, E-Mail-Adresse etc.) gleichermaßen. Etwaige Fehler gehen zu Lasten des Erwerbers.
5.9. Das Online-Soforterwerbsverfahren als solches sowie der konkrete Kartenbestellvorgang selbst können zu jedem Zeitpunkt durch die BF eingestellt oder auch gänzlich abgebrochen werden, wenn eine ordnungsgemäße oder rechtmäßige Durchführung des Vorgangs nicht mehr möglich ist. Dies gilt insbesondere in den Fällen auftretender technischer Schwierigkeiten (Hard- und Softwarefehler, Computerviren, Serverprobleme etc.), externer Manipulationen oder Manipulationsversuche und/oder fehlender rechtlicher Voraussetzungen. Eine Einstellung bzw. ein Abbruch des konkreten Kartenbestellvorgangs kann durch die BF zudem jederzeit in den in Ziffer 4.9. geregelten Fällen erfolgen.
5.10. Die BF empfiehlt zur Vermeidung technischer Probleme die Nutzung eines aktuellen Webbrowsers.
6. Personalisierung, Aktivierung, Bereitstellung und Vorhaltung der Online-Soforterwerb-Tickets
6.1. Online-Soforterwerb-Tickets werden nur digital zur Verfügung gestellt. Herkömmliche Eintrittskarten in Papierform können auch auf Nachfrage nicht ausgestellt werden.
6.2. Alle Eintrittskarten eines Bestellvorgangs werden vor der Bereitstellung auf den Vor- und Nachnamen des Erwerbers ausgestellt und lassen diesen – zusätzlich zum konkreten Nutzer (6.4) – als solchen erkennen.
6.3. Die Eintrittskarten können nach vollständiger Bezahlung unter www.bayreuther-festspiele.de im persönlichen Log-in-Bereich des Erwerbers („Meine Festspiele“) von diesem aufgerufen und nach erfolgter Personalisierung (6.4.) ausgedruckt werden. Die Eintrittskarten werden nach erfolgter Personalisierung zudem digital als mobiles Ticket zur Verfügung gestellt. Die Personalisierung und der Download der Karten können nach Zahlungsbestätigung vorgenommen werden. Der Besteller wird über die Wertstellung benachrichtigt. Sog. Online-Soforterwerb-Tickets werden weder per Post noch per E-Mail verschickt.
6.4. Die unter www.bayreuther-festspiele.de im persönlichen Log-in-Bereich des Erwerbers („Meine Festspiele“) bereitgestellten Eintrittskarten sind vor dem Ausdruck, der dem Erwerber obliegt, oder vor der Verwendung als mobiles Ticket vom Erwerber durch Angabe des Vor- und Zunamens des jeweiligen Nutzers zu personalisieren. Der Erwerber gibt die Kontaktdaten der Nutzer an, denen er die Karten zur Nutzung überlässt; er wird diese Daten von Dritten (Begleitperson) nur dann angeben, wenn diese der Angabe zugestimmt haben. Auf jeder Eintrittskarte sind Vorname, Nachname des Nutzers vermerkt. Nur auf den konkreten Nutzer nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen personalisierte und damit aktivierte Eintrittskarten können ausgedruckt werden bzw. werden als mobiles Ticket zur Verfügung gestellt und besitzen Gültigkeit. Die Personalisierung und Aktivierung der Eintrittskarten durch den Erwerber hat bis spätestens zwei Kalendertage vor der jeweiligen Aufführung zu erfolgen; nach Ablauf der Frist ist eine Personalisierung und Aktivierung der Eintrittskarten nicht mehr möglich. Für nicht fristgemäß personalisierte Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet (7.1.). Personalisierte Eintrittskarten können nur durch das Kartenbüro der BF gemäß Ziffer 7.2. umgeschrieben und einem anderen Nutzer zugewiesen werden.
6.5. Tickets sind am Einlass in Papierform oder in elektronischer Form z. B. auf dem Smartphone vorzuzeigen.
6.6. Die Übereinstimmung der vorgenommenen Personalisierung (6.4.) mit der Identität des jeweiligen Nutzers/Besuchers ist auf Verlangen durch Vorzeigen eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Weitergehende Anforderungen bei der Einlasskontrolle (11.) bleiben unberührt.
6.7. Mit der zur Verfügung gestellten Abrufbarkeit des Tickets unter „Meine Festspiele“ sind alle Pflichten der BF hinsichtlich des Online-Soforterwerberwerbs erfüllt.
6.8. Datum, Zeit und Vorstellung sind nach Erhalt auf Übereinstimmung mit der Rechnung zu prüfen. Etwaige Fehler im Vergleich zur Bestellung sind unverzüglich der BF anzuzeigen (ticket@bayreuther-festspiele.de; Postanschrift: Bayreuther Festspiele GmbH, Kartenbüro, Festspielhügel 1-2, 95445 Bayreuth).
6.9. Dem Erwerber eines Online-Soforterwerb-Tickets obliegt es, zur Vermeidung eines etwaigen Missbrauchs selbst dafür zu sorgen, dass von einem Online-Soforterwerb-Ticket immer nur ein Ausdruck und keine elektronischen Kopien angefertigt werden.
7. Kartenrücknahme und Kartenumschreibung
7.1. Bezahlte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Die Weiterveräußerung unterliegt in bestimmten Fällen einem Abtretungsverbot (9.4.). Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Dies gilt auch in den Fällen einer nicht fristgemäßen Personalisierung und damit Aktivierung der Eintrittskarten.
7.2. Eintrittskarten, die gemäß Ziffer 6.4. personalisiert worden sind, können nur auf Antrag des Erwerbers ausschließlich durch das Kartenbüro der BF auf einen anderen Nutzer umgeschrieben werden. Handschriftliche Änderungen des Nutzernamens durch den Erwerber oder andere Dritte bzw. entsprechende Streichungen führen zur Ungültigkeit der Karte. Die BF ist berechtigt, eine Gebühr für die Umschreibung von 5,00 € zu verlangen.
7.3. Inhabern von Eintrittskarten, die nicht gemäß Ziffer 6.4. oder auf eine andere Person lautend personalisiert oder nicht gemäß Ziffer 7.2. formgerecht umgeschrieben worden sind, muss der Zugang und Besuch der Aufführung durch die BF verweigert werden.
7.4. Besetzungsänderungen, einschließlich solcher der Musikalischen Leitung und der Produktionsteams, und sonstige Änderungen des Aufführungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
7.5. Bei Aufführungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs nicht mehr als ein Akt bzw. Aufzug gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach der betreffenden Aufführung gegenüber der BF geltend gemacht wird.
7.6. Bei einer Absage einer Aufführung, noch bevor diese begonnen hat, werden die vom Aufführungsausfall betroffenen Eintrittskarten gegen Rückerstattung des Eintrittspreises, jedoch ohne die Gebühr in Höhe von 6,00 Euro pro Karte (pro Eintrittskarte Der Ring des Nibelungen 4 x 6,00 Euro), zurückgenommen. Der Rückerstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach der betreffenden Aufführung gegenüber der BF zumindest in Textform geltend gemacht wird.
Der Ausschluss der Rückerstattung der Gebühr pro verkauften Platz im Sinne des vorstehenden Absatzes 1 gilt wiederum nicht, wenn die Bayreuther Festspiele im Allgemeinen oder die vertragsgegenständliche Veranstaltung bzw. Aufführung/-en im Speziellen aufgrund höherer Gewalt (18.) abgesagt, ausgesetzt oder abgebrochen werden.
7.7. Im Falle der Ziffern 7.5. und 7.6. sind weitergehende Ansprüche des Erwerbers bzw. Karteninhabers ausgeschlossen.
8. Kartenverlust
Verfügt der Besucher über keinen oder nicht lesbaren Ausdruck des Online-Soforterwerb-Tickets (z.B. Vergessen, Beschädigung etc.) kann dieser bis 30 Minuten vor Beginn der Aufführung, für die das Ticket benötigt wird, an dem von der BF eingerichteten Ticket-Counter (sog. Clearing-Stelle) einmalig und gebührenpflichtig die Ausstellung eines Zweitdrucks/Ersatztickets vornehmen lassen sofern das Ticket vom Erwerber bereits auf den Besucher namentlich personalisiert und registriert worden ist (6.4.) und sich der Besucher entsprechend ausweisen kann. Die Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte beträgt 5,00 €.Ohne bereits erfolgte Personalisierung und Registrierung (6.4.) kann kein Zweitdruck/Ersatzticket ausgestellt werden (7.1. Sätze 3 und 4). Davon unabhängig besteht für den Erwerber die Möglichkeit, sich an einem Terminal im Kartenbüro in seinen persönlichen Log-in-Bereich („Meine Festspiele“) einzuloggen und bereits gemäß Ziffer 6.4. personalisierte Tickets kostenfrei auszudrucken.
9. Weiterveräußerung und Weitergabe von Eintrittskarten
9.1. Die BF werden durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, vom Freistaat Bayern, von der Stadt Bayreuth, der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V. sowie vom Bezirk Oberfranken gefördert. Sie fühlen sich einer ausgewogenen und angemessenen Preispolitik verpflichtet und sind um Aufrechterhaltung bzw. Durchsetzung eines sozialen Preisgefüges sowie um Verteilungsgerechtigkeit bemüht. Dem versucht die BF dadurch gerecht zu werden, indem sie die zur Verfügung stehenden Eintrittskarten selbst und nicht über gewerbliche Kartenhändler oder sog. Ticket-Büros/-Börsen an den Endverbraucher veräußert sowie für diese Tickets nicht den am Markt aufgrund des Nachfrageüberhangs erzielbaren Höchstpreis verlangt.
9.2. Der Erwerber erklärt durch die Akzeptanz dieser Bedingungen, die Eintrittskarten ausschließlich zur privaten Nutzung zu erwerben.
9.3. Der Erwerber kann seine Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Veranstaltungsbesuchsvertrag mit der BF, und damit auch das Recht, Zutritt zu der/den Aufführung/-en zu verlangen, im Wege der Forderungsabtretung nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an die Stelle des Erwerbers in den Vertrag mit der BF eintritt und kein Abtretungsverbot im Sinne nachstehender Regelungen besteht.
9.4. Die Weiterveräußerung von Eintrittskarten ist in nachfolgend benannten Fällen untersagt (Abtretungsverbot); eine Zustimmung wird in diesen Fällen nicht erteilt:
a) bei einer Veräußerung oder Weitergabe von Eintrittskarten oder dem Erwerb von Eintrittskarten für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerbsmäßigen und/oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
b) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten über nicht autorisierte Internetplattformen wie z.B. insbesondere eBay oder nicht autorisierte Online-Ticket-Börsen (z.B. viagogo) oder im Rahmen von von der BF nicht autorisierten Internet-Auktionen jeweils mit Ausnahme einer Veräußerung im Wege des sog. Sofortverkaufs bzw. Soforterwerbs zu einem Preis, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder aufgrund der Weiterveräußerung der Eintrittskarte auf diesem Wege entstanden sind bzw. entstehen (z.B. Porto- und/oder z.B. eBay-Gebühr o.Ä.) nicht übersteigt,
c) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten zu einem Preis, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder der Weiterveräußerung der Eintrittskarte entstanden sind bzw. entstehen, übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten, um Gewinn zu erzielen, oder einem Erwerb von Eintrittskarten im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen, wobei Gewinnerzielungsabsicht in diesem Sinne die Absicht einer Veräußerung zu einem Preis meint, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder der Weiterveräußerung der Eintrittskarte entstanden sind bzw. entstehen, übersteigt,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Eintrittskarten zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder (Preis-)Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten ohne Hinweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.5. Die Weiterveräußerung oder die Weitergabe von Eintrittskarten unter Wahrung der in Ziffer b) -f) benannten Maßgaben bleibt unbenommen.
9.6. Eintrittskarten, die nach vorgenommener Personalisierung (6.3., 6.4.) weiterveräußert und weitergegeben werden, müssen unbeschadet vorstehender Regelungen in Ziffern 9.2. bis 9.5. stets gemäß Ziffer 7.2. auf den neuen Nutzer umgeschrieben werden.
9.7. Die BF kann die Abgabe von Eintrittskarten an solche Personen verweigern, die gegen vorstehende Regelungen in Ziffern 9.2. bis 9.4. verstoßen haben oder den Versuch einer Weiterveräußerung unternommen haben, die einen Verstoß gegen die vorstehenden Regelungen in Ziffern 9.2. bis 9.4. darstellt. Gleiches gilt für Personen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung der BF gewerbsmäßig oder kommerziell mit Karten für die Bayreuther Festspiele handeln oder die in einer vorausgegangenen Festspielsaison Eintrittskarten unter Verstoß gegen die jeweils gültigen Regelungen betreffend die Weiterveräußerung und Weitergabe veräußert haben bzw. versucht haben zu veräußern oder die solchen Personen solche Karten zugänglich machen. In diesen Fällen ist die BF auch berechtigt, eine Umschreibung gemäß 9.6., 7.2. zu verweigern; dies gilt unabhängig davon, von wem die Umschreibung begehrt wird. Bereits von Seiten der BF angebotene und/oder dem Erwerber zum Ausdruck zur Verfügung gestellte Eintrittskarten können im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Regelungen in Ziffern 9.2. bis 9.4. und im Falle eines Verweigerungsrechts im Sinn des vorstehenden Satzes 2 von der BF zurückverlangt und/oder für unwirksam erklärt (elektronische Sperrung über den Barcode) werden. Dies gilt auch in den Fällen des Versuchs einer Veräußerung unter Verstoß gegen vorstehende Regelungen in den Ziffern 9.2. bis 9.4.
9.8. Inhabern gesperrter Eintrittskarten kann der Zugang und Besuch der Aufführung durch die BF verweigert werden.
9.9. Die BF haftet nicht für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.
10. Sonstige rechtliche Hinweise
10.1. Die BF weist auf den Link zu der Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
hin, der auf der Homepage der BF eingestellt ist.
10.2. Die E-Mail-Adresse der BF lautet wie folgt: ticket@bayreuther-festspiele.de
10.3. Die Bayreuther Festspiele GmbH ist gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie ist dazu auch nicht bereit.
10.4. Dem Erwerber steht nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Widerrufsrecht nicht zu. Er kann seine Willenserklärung nicht widerrufen.
11. Anfangszeiten, Einlass und Einlasskontrolle
11.1. Nur die offiziell von der BF herausgegebenen Publikationen, die von der BF betriebene Webseite (www.bayreuther-festspiele.de) sowie die Eintrittskarten selbst enthalten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten) der Aufführungen. Kurzfristige Änderungen dergestalt, den Beginn der Vorstellung am selben Tag nach hinten zu verschieben, bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die BF keine Gewähr.
11.2. Nach Beginn der Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer offiziellen Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Im Falle etwaiger besonderer gesetzlicher oder behördlicher Sicherheitsanforderungen können sich Verzögerungen bei der Einlasskontrolle zum Festspielhaus sowie längere Wartezeiten bei der Garderobe und/oder Garderoben-Depots vor dem Festspielhaus ergeben. Der Besucher trägt für einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf selbst Sorge. Dadurch bedingte Verzögerungen berechtigen den Besucher nicht zum Einlass in den Zuschauerraum nach Beginn der Vorstellung.
11.3. Für die Besucher der Aufführungen der BF gelten die jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und behördlichen Zugangsvoraussetzungen.
11.4. Ungeachtet etwaiger gesonderter Zugangsvoraussetzungen gemäß 11.3. müssen Besucher folgende Dokumente vorweisen:
- personalisierte Eintrittskarte oder elektronisches Ticket (mobiles Ticket) und
- Personalausweis oder Reisepass.
Der Einlass zur Veranstaltung wird grundsätzlich verweigert, wenn der auf der Eintrittskarte vermerkte Nutzer nicht personenidentisch mit dem Personalausweis/Reisepass ist und/oder nicht alle geforderten Dokumente vorgezeigt werden.
11.5. Die BF ist aus wichtigem Grund, z.B. bei offensichtlichen Krankheitssymptomen ansteckender Krankheiten, zur Verweigerung des Einlasses zum Veranstaltungsort oder zur Verweisung vom Veranstaltungsort berechtigt. Dies gilt auch, wenn ein Inhaber einer Eintrittskarte gegen zwingende Bestimmungen des Sicherheits- und/oder Hygienekonzepts verstößt. Eine Erstattung des Kaufpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
12. Hausrecht und Einschränkungen für die Mitnahme von Gegenständen
12.1. Die BF übt im Festspielhaus Bayreuth das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Aufführungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Aufführung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
12.2. Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen bzw. den ihm vom Einlasspersonal zugewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt bzw. der ihm nicht zugewiesen worden ist, kann die BF den Besucher des Platzes oder auch der Aufführung verweisen.
12.3. Das private Anbieten und die Weiterveräußerung von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des Festspielhauses Bayreuth sind untersagt.
12.4. Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
12.5. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
12.6. Aus Tierschutz- und Platzgründen können Blindenführhunde oder andere Haustiere mit entsprechenden Funktionen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Die BF werden im Falle der vorzeitigen Ankündigung davon betroffener Personen Einlasspersonal zur Wegführung und Platzzuweisung bereithalten.
12.7. Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme sperriger und – ungeachtet der Größe – gefährlicher Gegenstände sowie Sitzkissen in das Festspielhaus verboten. Handtaschen können bis zu einer maximalen Größe von 18cmx26cmx6cm in den Saal mitgenommen werden. Größere Taschen sind in den Schließfächern außerhalb des Festspielhauses zu verschließen oder an der Garderobe abzugeben. Im Falle davon abweichender behördlicher Sicherheitsanforderungen haben diese Vorrang.
12.8. In allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Festspielhauses Bayreuth besteht Rauchverbot.
13. Gesundheitsschutz und Hygienebestimmungen
13.1. Die Bayreuther Festspiele werden zum Zwecke des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter der BF sowie der sonstigen Mitwirkenden und Besucher der Bayreuther Festspiele alle zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen sowie behördlichen Auflagen beachten und umsetzen.
Die jeweils getroffenen Maßnahmen sind für den Kartenerwerber und die von ihm benannten Nutzer der Eintrittskarten verbindlich und ergänzen die nachstehenden Bestimmungen.
13.2. Zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter der BF sowie der sonstigen Mitwirkenden und Besucher der Bayreuther Festspiele sind die BF berechtigt, in begründeten Fällen von Gefahr für Leib und Leben (z.B. Epidemie, Pandemie etc.) nach billigem Ermessen auch ungeachtet der jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen sowie behördlichen Auflagen Hygienestandards mit diesbezüglichen Verhaltensregeln wie z.B. das Tragen einer Mund-Nasen-Maske einschließlich der Anforderung an eine solche Maske (z.B. FFP2), das Einhalten von Abständen oder das Benutzen von Desinfektionsmitteln sowie diesbezügliche Schutzmaßnahmen für den Aufenthalt im Festspielhaus und seine Nebengebäude zu setzen, die der Nutzer der Eintrittskarten einzuhalten verpflichtet ist.
13.3. Weder seitens des Kartenerwerbers noch seitens des Nutzers der jeweiligen Eintrittskarte besteht ein Anspruch auf Durchführung entsprechender Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.
13.4. Das Sicherheits- und ggf. Hygienekonzept der Bayreuther Festspiele soll die Gefahr von Ansteckungen von Besuchern und Dritten mit ansteckenden Krankheiten auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Gefahr einer Ansteckung und infolgedessen Erkrankung im Zusammenhang mit dem Besuch der Aufführungen bzw. Konzerte kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Daher ist die Haftung der BF für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Konzertbesuchers, die sich trotz Umsetzung des Sicherheits- und ggf. Hygienekonzepts im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstehen.
14. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist – nicht zuletzt auch aus urheberrechtlichen Gründen – untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Ziffer 12.1. nach sich ziehen.
15. Audiovisuelle Aufzeichnungen und Fotoaufnahmen der BF oder Dritter
15.1. Im Falle einer audiovisuellen Aufzeichnung einer Aufführung kann der Zuschauer als Teil des Publikums im Bild erscheinen. Auch szenenbedingte Spiegelbilder sind möglich. Der Zuschauer stimmt der inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Verwertung dieser Aufzeichnungen vorbehaltlos zu. Ansprüche, auch vergütungstechnischer Art, des betroffenen Zuschauers werden hierdurch nicht begründet.
15.2. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. durch den Besuch einer Aufführung erklärt der Besucher ferner sein Einverständnis, dass die BF oder von ihr beauftragte oder autorisierte Dritte audiovisuelle Aufzeichnungen und/oder Fotoaufnahmen, die den Besucher als Besucher der Aufführung erkennen lassen, anfertigt, vervielfältigt sowie inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt verwertet. Ansprüche, auch vergütungstechnischer Art, des betroffenen Zuschauers werden hierdurch nicht begründet.
15.3. Dem Erwerber und dem Besucher einer Aufführung ist bewusst, dass sowohl im Festspielhaus als auch auf dem Festspielgelände von anderen Besuchern Fotografien und audiovisuelle Aufzeichnungen angefertigt werden können, welche den Besucher als Besucher der Aufführung erkennen lassen. Die BF haftet nicht für derartige Aufnahmen; dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass diese Aufnahmen im Internet (z.B. Social-Media-Plattformen wie Facebook u.ä.) öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Regelung in Ziffer 14. sowie etwaige Rechte des betroffenen Besuchers gegen den Dritten, der diese Aufnahmen gefertigt und/oder öffentlich zugänglich gemacht hat, bleiben unberührt.
16. Haftung
Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände des Festspielhauses Bayreuth erleidet, haftet die BF, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
17. Newsletter
Mit der Anmeldung für den Newsletter der Bayreuther Festspiele willigt der Erwerber ein, dass die vom Erwerber mitgeteilten persönlichen Daten, hierbei insbesondere die angegebene E-Mail-Adresse, sowie die personenbezogenen Bestelldaten von der BF verwendet werden, um dem Erwerber sowohl allgemeine als auch personalisierte Werbung und/oder besondere Angebote und/oder Services zu präsentieren bzw. anzubieten, Angebote und Services der BF in Kooperation mit Dritten (z.B. Sponsoren) mit inbegriffen. Falls eine solche Werbung bzw. Präsentation von Seiten des Erwerbers nicht (mehr) gewünscht ist, kann dieser der Einwilligung jederzeit widersprechen. Eine Mitteilung in Textform an die im Newsletter genannten Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Fax, Brief) ist dafür ausreichend. Die Abmeldung des Newsletters ist zudem jederzeit per Mausklick am Ende jeder E-Mail möglich.
18. Höhere Gewalt
18.1. Sollte durch höhere Gewalt die Durchführung der Bayreuther Festspiele im Allgemeinen und oder die Durchführung der vertragsgegenständlichen Veranstaltung bzw. Aufführung/-en im Speziellen unmöglich sein, so entfallen die beiderseits eingegangenen Verpflichtungen.
18.2. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, dass bzw. der außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war und dessen Auswirkungen von der Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
18.3. Bei den folgenden Ereignissen vermutet, dass höhere Gewalt vorliegt: Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; Pest, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
18.4. Für den Fall, dass die Durchführung der Bayreuther Festspiele im Allgemeinen und oder die Durchführung der vertragsgegenständlichen Veranstaltung bzw. Aufführung/-en im Speziellen aufgrund von Ereignissen und Umständen, die eine Auswirkung bzw. Auswirkungen der gegenwärtigen Covid-19-Pandemie darstellen, unmöglich werden, steht es höherer Gewalt im Sinne der vorstehenden Absätze nicht entgegen, dass diese Ereignisse oder Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren oder als möglich in Betracht gezogen werden konnten oder mussten. Keine Vertragspartei kann sich in diesem Fall darauf berufen, diese Ereignisse oder Umstände lägen nicht außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien, seien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in zumutbarer Weise vorhersehbar gewesen oder dessen bzw. deren Auswirkungen hätten von den Parteien in zumutbarer Weise vermieden oder überwunden werden können.
19. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, wird deren Wirksamkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder Teilklausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.
Stand: 25.11.2024
gez. Prof. Katharina Wagner, Ulrich Jagels
Geschäftsführer Bayreuther Festspiele GmbH